Strafrecht
Vorladung, Anklage, Strafbefehl, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft, Haftbefehl
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger betreue ich bundesweit jährlich über 200 Mandanten, unter anderem im Allgemeinen Strafrecht (z. B. Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Betrug, Diebstahl), im Jugendstrafrecht, sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dadurch bin ich mit der aktuellen Rechtsprechung bestens vertraut – ob Körperverletzung, Drogendelikt, Gewalttat oder Insolvenzverschleppung.
Im Strafrecht steht der Bürger der Staatsmacht gegenüber. Beschuldigte sind in dieser Situation meist hilflos. Als Strafverteidiger stelle ich mich dem staatlichen Strafanspruch entgegen und schütze meine Mandanten bestmöglich.
In vielen Fällen kann im Strafrecht schon im Vorverfahren / Ermittlungsverfahren die Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. Ist die Sache bereits angeklagt, kann durch den Anwalt ggf. die Nichteröffnung des Hauptverfahrens erreicht werden. Ist das Hauptverfahren eröffnet, kämpfe ich als Verteidiger für Ihren Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. In allen anderen Fällen versuche ich das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Auf Grundlage Ihrer ganz persönlichen Interessen, entwickle ich eine Verteidigungsstrategie, um Ihre Verfahrensziele zu erreichen.
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Vorladung
Hausdurchsuchung
Berufung
Haftbefehl
Strafbefehl
Anklage
Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte brauchen Sie einen Spezialisten! Rufen Sie gleich an für ein unverbindliches Erstgespräch! Tel. 0421 365 1340 oder siehe Kontaktdaten
In Bußgeldverfahren drohen Konsequenzen wie Punkte im Fahreignungsregister, ein Fahrverbot, eine Geldbuße oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Häufig besteht die Möglichkeit diese Konsequenzen zu vermeiden. Durch Einsichtnahme in die Bußgeldakte prüfe ich, welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.
Auch wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder entzogen werden soll, unterstütze ich Sie!
In Bußgeldsachen übernimmt ggf. sogar Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Verfahrenskosten.
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Bußgeldbescheid
Geschwindigkeitsüberschreitung
Handy am Steuer
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Bußgeldsachen
Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Bußgeldbescheid
Verkehrsrecht
Verkehrsunfall, Schadensersatz, Entziehung der Fahrerlaubnis
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, müssen Ihre Interessen in vielerlei Hinsicht geschützt werden. Neben der Verteidigung in etwaigen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, ist natürlich auch zu prüfen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche oder ein Schmerzensgeld zustehen.
Hierbei stehen Ihnen auf Seiten der gegnerischen Haftpflichtversicherung Profis gegenüber, die versuchen, Sie möglichst günstig abzuwimmeln. Nur ein qualifizierter Rechtsanwalt weiß, welche Ansprüche Ihnen im Einzelfall zustehen! Ich stehe Ihnen gerne zur Seite.
Im Verkehrsrecht übernimmt ggf. sogar Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Verfahrenskosten.
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Strafrecht
Vorladung, Anklage, Strafbefehl, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft, Haftbefehl
Als Strafverteidiger betreue ich bundesweit jährlich über 200 Mandanten, unter anderem im Allgemeinen Strafrecht (z. B. Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Betrug, Diebstahl), im Jugendstrafrecht, sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dadurch bin ich mit der aktuellen Rechtsprechung bestens vertraut – ob Körperverletzung, Drogendelikt, Gewalttat oder Insolvenzverschleppung.
Im Strafrecht steht der Bürger der Staatsmacht gegenüber. Beschuldigte sind in dieser Situation meist hilflos. Als Strafverteidiger stelle ich mich dem staatlichen Strafanspruch entgegen und schütze meine Mandanten bestmöglich.
In vielen Fällen kann im Strafrecht schon im Vorverfahren / Ermittlungsverfahren die Einstellung des Verfahrens erwirkt werden. Ist die Sache bereits angeklagt, kann durch den Anwalt ggf. die Nichteröffnung des Hauptverfahrens erreicht werden. Ist das Hauptverfahren eröffnet, kämpfe ich als Verteidiger für Ihren Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. In allen anderen Fällen versuche ich das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Auf Grundlage Ihrer ganz persönlichen Interessen, entwickle ich eine Verteidigungsstrategie, um Ihre Verfahrensziele zu erreichen.
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Bußgeldsachen
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In Bußgeldverfahren drohen Konsequenzen wie Punkte im Fahreignungsregister, ein Fahrverbot, eine Geldbuße oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Häufig besteht die Möglichkeit diese Konsequenzen zu vermeiden. Durch Einsichtnahme in die Bußgeldakte prüfe ich, welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.
Auch wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder entzogen werden soll, unterstütze ich Sie!
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