Haftbefehl – Anwalt Bremen
Hier ist zunächst die Strafhaft und die Untersuchungshaft zu unterscheiden. Einer Strafhaft liegt in jedem Falle bereits eine zuvor erfolgte Verurteilung zugrunde und es wurde nach Rechtskraft der Verurteilung in aller Regel bereits zum Strafantritt geladen. Im Falle der Untersuchungshaft steht die Hauptverhandlung erst noch bevor. Im Rahmen der Untersuchungshaft wird somit ein Beschuldigter in Haft genommen, ohne dass durch ein Gericht in öffentlicher Hauptverhandlung die Schuld der betreffenden Person festgestellt wurde. Dem zugrunde liegt lediglich ein Untersuchungshaftbefehl, den ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen hat. Der Erlass und die Vollstreckung eines Untersuchungshaftbefehls stellen die grundrechtsintensivste Maßnahme dar, die die deutsche Strafprozessordnung zulässt.
Aufgrund dieses massiven Grundrechtseingriffes sieht die Strafprozessordnung strenge Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls vor. Sie sollten sich deshalb unmittelbar nach der Verhaftung eines kompetenten Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens bedienen, um ihre Rechte zu wahren! Aus Strafverteidigersicht sollten Sie auch nach einer Verhaftung in jedem Falle von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Sie sollten, ohne zuvor mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens gesprochen zu haben, gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden keine Angaben machen.
Im Falle einer Verhaftung wird Rechtsanwalt Marcel Kühne sich in jedem Falle bemühen, sie unverzüglich in der Haft aufzusuchen und bei dem Termin zur Verkündung des Haftbefehles durch das Gericht anwesend zu sein. Häufig bestehen gute Aussichten, die Aufhebung oder zumindest die Außervollzugsetzung des Haftbefehles durchzusetzen. In jedem Falle einer Verhaftung steht Ihnen ein Pflichtverteidiger zu. Sie sollten deshalb bereits gegenüber den Ermittlungsbehörden den Strafverteidiger Ihres Vertrauens benennen und auf die Herstellung des Kontaktes zu Ihrem Rechtsanwalt beharren!
Auch wenn ein Haftbefehl erlassen wird, besteht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Haftbefehles im Rahmen einer mündlichen Haftprüfung durch das erlassende Gericht oder im Rahmen einer Haftbeschwerde durch die nächste Instanz überprüfen zu lassen. Auch hier eröffnet sich häufig die Möglichkeit, den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen. Auch hier erhöhen sich Ihre Chancen durch die Beauftragung eines kompetenten
Rechtsanwalts erheblich!
Zögern Sie nicht, Rechtsanwalt Marcel Kühne zu kontaktieren!
Marcel Kühne
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