Berufung Strafrecht
Sie wollen in Berufung gehen und suchen einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger?
Gegen Urteile des Amtsgerichts in Strafsachen ist die Berufung zulässig. Die Berufung ist innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils einzulegen.
Rechtsanwalt Marcel Kühne überprüft ein gegen Sie ergangenes Urteil gerne. In einem gemeinsamen Beratungsgespräch wird das verhängte Strafmaß ausführlich erörtert. Rechtsanwalt Marcel Kühne führt regelmäßig Berufungsverfahren durch. In Fällen, in denen ein Freispruch nicht erreicht werden kann, lassen sich dennoch häufig insoweit Erfolge erzielen, als die Strafe verringert oder – anders als noch vor dem Amtsgericht – zur Bewährung ausgesetzt wird!
Vereinbaren Sie gerne einen Termin, um die Chancen eines Berufungsverfahrens gemeinsam zu besprechen. Aufgrund der kurzen Rechtsmittelfrist von einer Woche ist hier allerdings höchste Eile geboten!


