Marcel Kühne – Rechtsanwalt Strafrecht – Kosten

Rechtsanwalt Kosten

Im Erstgespräch kann Rechtsanwalt Marcel Kühne häufig bereits eine erste Einschätzung über die voraussichtlichen Kosten der Beauftragung abgeben.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine schriftliche Vergütungsvereinbarung zu treffen, in der die auf Sie zukommenden Kosten nachvollziehbar und einvernehmlich niedergelegt werden. Damit haben Sie immer Sicherheit hinsichtlich der Kosten.
Teilweise besteht ein Anspruch auf einen  Pflichtverteidiger. In so einem Fall übernimmt die Staatskasse die Rechtsanwaltsgebühren. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, prüft Rechtsanwalt Marcel Kühne, ob Ihre Versicherung die Rechtsanwaltsgebühren übernimmt.

​Da in vielen Angelegenheiten Eile geboten oder ein kurzfristiger Rat notwendig ist, zögern Sie nicht, mein Büro zu kontaktieren! In aller Regel erhalten Sie bei mir in kürzester Zeit einen Besprechungstermin.

vorladung von der polizei

Marcel Kühne
Am Wall 128–134
28195 Bremen
Deutschland

E-Mail
kuehne@khk-hb.de

Telefon
0421 365 1340

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