Anklage
Mit der Anklageschrift konkretisiert die Staatsanwaltschaft in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht den Ihnen zur Last gelegten Vorwurf. Mit der Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft die Eröffnung des Hauptverfahrens. Sollte die Anklage im sogenannten Zwischenverfahren durch das Gericht zugelassen werden, bildet die Anklage die Grundlage für die dann in der Regel folgende Hauptverhandlung.
Aller spätestens mit Zustellung der Anklage sollten Sie sich der Hilfe eines auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts bedienen. Sie sollten die Anklageschrift in jedem Falle ernst nehmen und sowohl die Anklageschrift als auch die beiliegenden Schreiben genau lesen.
Zum Teil werden Sie in den beiliegenden Schreiben aufgefordert, unverzüglich einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu benennen. Wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen, wird das Gericht für Sie einen Pflichtverteidiger auswählen und bestellen. Es wird also dringend dazu geraten, rechtzeitig den Strafverteidiger Ihres Vertrauens gegenüber dem Gericht zu benennen!
In jedem Falle ist mit Zugang der Anklageschrift der Zeitpunkt erreicht, zu dem Sie spätestens einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen sollten. Nur ein kompetenter Strafverteidiger wird nach Sichtung der Ermittlungsakte beurteilen können, wie Ihre Verteidigung von nun an gestaltet werden
sollte.
Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund ihrer Machtbefugnisse und Ermittlungsmöglichkeiten Ihnen gegenüber klar im Vorteil. Nur mit einem wer sie hätten Strafverteidiger lässt sich insoweit ein Ausgleich herstellen und Ihr Recht durchsetzen!
Mit der Zustellung der Anklageschrift werden Sie aufgefordert, Einwendungen gegen die Eröffnung der Hauptverhandlung vorzubringen und/oder einzelne Beweiserhebungen zu beantragen. Ob hier die Verteidigung im Zwischenverfahren Sinn macht, wird Rechtsanwalt Marcel Kühne nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte gemeinsam mit Ihnen besprechen. In der Regel wird jedoch das Hauptverfahren vor Gericht eröffnet und ein Hauptverhandlungstermin bestimmt. Ich rate Ihnen dringend davon ab, sich der Hauptverhandlung ohne die Vertretung durch einen kompetenten Strafverteidiger zu stellen!
Gerne steht Rechtsanwalt Marcel Kühne Ihnen als Strafverteidiger zur Verfügung!
Marcel Kühne
Am Wall 137-139
28195 Bremen
Deutschland
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Telefon
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Mobil (im Notfall)
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