Bußgeldbescheid
Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren vertrete ich Sie natürlich gerne!
Der Schwerpunkt von Rechtsanwalt Marcel Kühne liegt insoweit auf der Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren bundesweit. Typische Verkehrsordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel ein Rotlichtverstoß, eine Geschwindigkeitsübertretung (Blitzer), eine Abstandsunterschreitung oder Telefonieren am Steuer.
Ein solches Bußgeldverfahren kann schwerwiegende Folgen wie Punkte im Fahreignungsregister (umgangssprachlich auch Punkte in Flensburg), eine Geldbuße oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis für Sie haben.
Spätestens wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid vorliegt, sollten Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung durch die Verwaltungsbehörde Einspruch eingelegt werden. Zur Fristenkontrolle sollten Sie den gelben Umschlag, mit dem in der Regel die Zustellung erfolgt, aufbewahren.
In der Regel können erst durch die Beauftragung eines qualifizierten Rechtsanwaltes die oben genannten schwerwiegenden Folgen abgewendet werden. Dazu ist aber in jedem Falle eine Einsichtnahme in die Ermittlungsakte notwendig. Verteidigungsansätze können dann zum Beispiel in einer schlechten Qualität des Blitzerfotos, einer fehlerhaften Messung der Geschwindigkeit, Verfahrensfehler oder einer fehlerhaften Fahreridentifizierung bestehen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass zum Beispiel von einem Fahrverbot gegen die Verhängung eines erhöhten Bußgeldes abgesehen wird.
Im Falle einer rechtzeitigen Einlegung des Einspruchs kann die Bußgeldbehörde dem Einspruch zwar abhelfen; in aller Regel wird die Akte aber über die Staatsanwaltschaft dem zuständigen Amtsgericht, das dann einen Hauptverhandlungstermin bestimmt, vorgelegt.
Auch in Bußgeldsachen gilt aber auch der allgemeine Rat, dass Sie ohne Beistand eines fachkundigen Rechtsanwaltes keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen sollten. Insoweit kann auch hier auf die Ausführungen zum Thema „Vorladung“ verwiesen werden.
Falls eine Rechtsschutzversicherung oder eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, werden die im Falle meiner Beauftragung anfallenden Gebühren in vielen Fällen durch die Versicherung gedeckt.
Gerne vertrete ich Sie auch bei ihren verkehrsrechtlichen Problemen!
Marcel Kühne
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