Strafbefehl
Gegen einen durch das Amtsgericht erlassenen Strafbefehl kann grundsätzlich nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen (ab Zustellung!) Einspruch beim zuständigen Amtsgericht eingelegt werden. Ansonsten wird die im Strafbefehl festgelegte Strafe rechtskräftig! Unter besonderen Umständen kann jedoch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, wenn die Zweiwochenfrist unverschuldet nicht eingehalten wurde. Dies ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen möglich und die darzulegenden Gründe sind zudem glaubhaft zu machen. Das Strafbefehlsverfahren zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass das Gericht, das den Strafbefehl erlässt, nur aufgrund der Aktenlage prüft, ob es den Beschuldigten für schuldig hält, die ihm vorgeworfene Straftat begangen zu haben.
Im Falle eines rechtzeitigen Einspruchs gegen den Strafbefehl wird in aller Regel eine mündliche Hauptverhandlung durchgeführt. Der Antrag auf Erlass des Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft steht in diesem Falle einer Anklageschrift gleich. In den allermeisten Fällen ist zu einem Einspruch gegen den Strafbefehl zu raten! Die endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen wird jedoch sinnvollerweise erst getroffen, nachdem Rechtsanwalt Marcel Kühne die in der Zwischenzeit eingeholte Ermittlungsakte geprüft und ein Beratungsgespräch mit Ihnen durchgeführt hat. Falls dies zu der Entscheidung führen sollte, dass die im Strafbefehl vorgeworfene Straftat nicht bewiesen werden kann, sollte die Hauptverhandlung natürlich in jedem Falle durchgeführt werden. Doch selbst für den Fall, dass ein Freispruch nicht überwiegend wahrscheinlich ist, bietet es sich dennoch häufig an, die Hauptverhandlung durchzuführen. In diesem Falle ist im Rahmen der Hauptverhandlung ein gerechtes Urteil zu erkämpfen. Häufig sind auch die von der Staatsanwaltschaft beantragten Rechtsfolgen im Strafbefehl zu hoch bemessen. In diesem Falle lohnt sich also insbesondere eine Verteidigung im Hinblick auf das Strafmaß. Es kann sich auch anbieten, den Einspruch lediglich auf die Höhe der verhängten Tagessätze zu beschränken. In diesem Falle wird ohne Hauptzahlungstermin die Tagessatzhöhe zum Teil deutlich herabgesetzt (bei Vorlage entsprechender Einkommensnachweise), sodass sich eine verhängte Geldstrafe zum Teil auf einen Bruchteil reduziert. Die genauen Erfolgsaussichten und Verteilungsmöglichkeiten lassen sich allerdings erst nach erfolgter Akteneinsicht beurteilen. Für den Fall, dass Sie einen Strafbefehl erhalten haben, steht Rechtsanwalt Marcel Kühne Ihnen gerne zur Verfügung!
Marcel Kühne
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