Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung stellt in aller Regel einen schweren Eingriff in die Privatsphäre dar. Sie sollten deshalb auch im Falle einer Durchsuchung die Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers suchen. Im Falle einer gerade laufenden Hausdurchsuchung zögern Sie deshalb nicht, Rechtsanwalt Marcel Kühne auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten unter der auf dieser Website angegebenen Notfallnummer anzurufen! Versuchen Sie den Einsatzleiter darauf hinzuweisen, dass Sie Ihren Anwalt vor Beginn der Durchsuchung sprechen wollen. Selbst wenn der Rechtsanwalt die Durchsuchung letztlich nicht mehr verhindern kann, sollten Sie ihn im eigenen Interesse zum frühestmöglichen Zeitpunkt kontaktieren.
In jedem Falle ist es ratsam, auch im Rahmen einer Hausdurchsuchung keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu tätigen. Sie sollten auch hier in jedem Falle von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen! Bekanntermaßen versuchen die ermittelnden Polizeibeamten während der Durchsuchung von den Betroffenen Informationen zu erhalten, wobei die besondere Stresssituation ausgenutzt werden soll. Hier gilt dann wieder, worauf bereits zum Thema „Vorladung“ hingewiesen wurde: Sie sollten keine Angaben machen und schweigen! Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, auf dem Durchsuchungsprotokoll das Einverständnis mit der Durchsuchung zu vermerken. Ich rate Ihnen deshalb auch davon ab; verweigern Sie die Unterschrift!
Eine Hausdurchsuchung darf grundsätzlich nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses erfolgen. In Ausnahmefällen (bei Gefahr im Verzug) darf auf Anweisung der Staatsanwaltschaft oder der Polizei durchsucht werden. Sie sollten sich diesen Beschluss zeigen und eine Kopie aushändigen lassen. Achten Sie darauf, ob sich der Durchsuchungsbeschluss auf bestimmte Räumlichkeiten beschränkt. Falls dies der Fall ist, beharren Sie darauf, dass die Ermittlungsbehörden auch nur die im Beschluss genannten Räumlichkeiten betreten.
Wenn eine Hausdurchsuchung ausnahmsweise ohne richterlichen Beschluss erfolgt, haben Sie das Recht, sich mündlich über den Grund der Hausdurchsuchung informieren zu lassen: dieses Recht sollten Sie in Anspruch nehmen und – wenn möglich – Notizen fertigen.
Hausdurchsuchungen erfolgen nicht immer rechtmäßig; dies kann u. U. zu Verwertungsverboten führen. Möglicherweise können dann bei der Durchsuchung aufgefundene Beweismittel später vor Gericht nicht verwertet werden, weil die Durchsuchung rechtswidrig erfolgt ist.
Auch deshalb sollten Sie bereits während der Hausdurchsuchung versuchen, Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufzunehmen. Sollte eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Strafverteidiger nicht möglich sein, holen Sie die Information möglichst kurzfristig nach und vereinbaren einen Termin mit meinem Büro!
Marcel Kühne
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